In
der psychotherapeutischen Praxis werden zwei psychotherapeutische Verfahren
angeboten: Verhaltenstherapie und Hypnotherapie.
Verhaltenstherapie
ist eines der drei staatlich anerkannten Richtlinienverfahren bei denen
, nach Befürwortung durch einen Gutachter/in die Kosten für
eine Psychotherapie von der jeweiligen Krankenkasse übernommen
werden.
Die Patienten haben nach dem neuen Psychotherapeutengesetz die Möglichkeit
, auch die psychologischen Psychotherapeuten/innen direkt aufzusuchen.
Die ersten fünf Sitzungen sind sogenannte probatorische Sitzungen,
in denen sowohl Patient/in als auch Therapeut/in entscheiden, ob es
zu einer gemeinsamen Zusammenarbeit kommt. Meist wird in dieser Phase
auch schon eine ausführliche Anamnese durchgeführt, wenn sich
abzeichnet, dass es zu einem Behandlungsauftrag durch den Patienten/in
kommt.
Die
Hypnotherapie nach Milton Erickson
ist ein in hohem Maße lösungs- und ressourcenorientiertes
Kurzzeittherapieverfahren. Bislang übernehmen die Kassen noch nicht
die Behandlung , obwohl dieses Verfahren zu den am besten wissenschaftlich
untersuchten Verfahren gehört und seine hohe Effizienz bei vielen,
vor allem psychosomatischen Erkrankungen nachgewiesen ist.
Hypnotherapie nach M.Erickson muß also bislang noch selbst
gezahlt werden, obwohl es den Kassen viel Geld sparen würde,
wenn dieses Verfahren vermehrt zur Anwendung käme.